FC Alsbach

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Aus der Vereinssatzung:

§ 6

Mitgliedschaft

1.      Der Verein führt als Mitglieder:
1) Kinder bis 13 Jahre2) Jugendliche (14 - 17 Jahre)3) Ordentliche Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr4) Ehrenmitglieder.

Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind die Mitglieder unter 3) und 4).

2.      Mitglied im Verein kann jede natürliche und juristische Person ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Beruf, ethnische Herkunft, Geschlecht oder Religion werden. Juristische Personen sind ordentliche Mitglieder. Sie haben in der Mitgliederversammlung 1 Stimme.

3.      Der Antrag auf Aufnahme in den Verein erfolgt schriftlich. Jugendliche unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.

4.      Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

5.      Die Mitgliedschaft endet: a) durch Austritt, der nur schriftlich zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig und spätestens bis 15. November zu erklären ist   oder b) durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied 9 Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat oder c) durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten, der durch den Vorstand zu beschließen ist. Dem Auszuschließenden ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschlussbeschluss ist dem Auszuschließenden schriftlich mit Begründung bekanntzugeben. Gegen den Ausschlussbeschluss kann der Auszuschließende schriftlich die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.

6.      Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. Im Falle des Ausschlusses dürfen Auszeichnungen nicht weiter getragen werden.

7.      Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Art, Höhe und Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung fest.

Ergänzung:
Der Mitgliedsbeitrag (Stand: 01.01.2024) beträgt 10,00 €  monatlich (Alte Herren und Passive Mitglieder), 12,00 € monatlich (Jugend) und 14,00 € monatlich (Aktive).
Somit werden durch mehrheitlichen Beschluss in der Mitgliederversammlung des FC Alsbach e.V. am 01.06.2023 die Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2024 wie folgt erhöht:
Bei Aktiven, Passiven und Alte Herren-Mitglieder Erhöhung um 2,00 Euro/Monat, bei jugendlichen Spieler Erhöhung um 1,00 Euro/Monat.



Sie wollen Mitglied beim FC Alsbach werden?

Dann füllen Sie bitte die Eintrittserklärung (... hier) (nach SEPA-Richtlinie) und die Datenschutzerklärung (... hier) aus

aus und senden diese an folgende Adresse:

FC Alsbach e.V., Postfach 1150, 64659 Alsbach-Hähnlein

oder per e-mail an fca.sportheim@t-online.de.

Die Eintrittserklärung als PDF finden Sie ... hier